Aus der Einleitung

 
Buch

Herbert Major
Die Ehrenbürger des Fleckens bzw. der Stadt Diepholz

(Veröffentlichungen des Stadtarchivs Diepholz, Band 15)
110 Seiten, Abb., Pb., 10,00 Euro
ISBN 978-3-89728-124-0

  

"Die Gemeinde kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen." Das besagt § 30 Absatz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Die Ausführungsbestimmungen dazu warnen: "Um den Wert des Ehrenbürgerrechts ... zu erhalten, sollte von den Gemeinden bei deren Verleihung Zurückhaltung geübt werden." In Punkt 1 der Anmerkungen zu § 30 wird das "besonders verdient gemacht" näher bestimmt. Dies muss danach "um die Gemeinde selbst" geschehen sein, "d. h. im Verhältnis zu anderen durch zusätzliche besondere Leistungen, z. B. ideeller und kultureller ..., sozialer ..., aber auch finanzieller Art (Stiftungen) ...". Das Ehrenbürgerrecht ist eine Ehrung, mit der jedoch keine anderen, z. B. finanzielle oder steuerliche Vorteile verbunden sind.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes geschieht aufgrund eines Ratsbeschlusses durch Überreichen einer Verleihungsurkunde.

Die Stadt Diepholz hat in den Jahren von 1824 bis 1999 dreizehnmal von diesem Verleihungsrecht Gebrauch gemacht. 70 Jahre nach dem ersten Fall, sicher anders vorgenommen als heute, machte Diepholz von 1894 bis 1999 zwölf seiner Einwohner bzw. ehemaligen Bürger zu Ehrenbürgern, von denen zur Zeit nur noch einer lebt, eben der Verfasser dieser Zeilen.

Das zeigt, dass Diepholz sparsam mit dieser Ehrung - der Verordnung gemäß - umgegangen ist, andererseits aber auch, dass es in einer so kleinen Stadt eine ganze Reihe von Personen gegeben hat, die sich um das Wohl ihrer Heimatstadt verdient gemacht haben, an deren uneigennützige, pflichtbewusste und soziale Haltung sich zu erinnern mehr als berechtigt, ja sogar eine Pflicht ist.

Daneben hat Diepholz aber noch eine beachtenswerte Anzahl von Persönlichkeiten hervorgebracht, die es aufgrund ihrer Bedeutung durchaus auch verdient gehabt hätten, zu Ehrenbürgern ernannt zu werden.

 
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Letzte Änderung: 19.04.2021 · webmaster